Alle notwendigen Dokumente für die Eheschließung müssen im Original und spätestens dreißig Tage vor dem Hochzeitstermin zugestellt worden sein. Die Geburtsurkunde darf nicht älter als neunzig Tage sein. Damit die Zeremonie stattfinden kann, muss sie spätestens einen Tag vorher beim Standesamt in der Stadt angemeldet werden, in der Sie heiraten. Bei der Anmeldung sowie bei der Zeremonie wird ein offizieller Übersetzer an- wesend sein. Da die erforderlichen Dokumente von Land zu Land variieren, empfiehlt es sich, dass Sie die zuständige Botschaft Ihres Landes in der Republik Kroatien kontaktieren und sich über die Details und die eventuellen Besonderheiten erkundigen. Sehr wichtig ist auch, dass Sie sich vergewissern, dass Ihre Reisepässe und Ausweise nicht abgelaufen sind und dass die Namen des Brautpaares und der Trauzeugen mit den gültigen Urkunden übereinstimmen.
Für die Eheschließung brauchen Sie folgende Urkunden:
– Geburtsurkunde (nicht älter als drei Monate)
– Reisepasskopien und Ausweiskopien des Brautpaares und der Trauzeugen
– Ehefähigkeits-Zeugnis (wenn die Geburtsurkunde älter als drei Monate ist)
– Gerichtsbescheid über die Genehmigung der Eheschließung (wenn ein Minderjähriger über sechzehn Jahre ist, die Ehe schließt, beziehungsweise wenn Kinder von Brüdern und Schwestern oder Kinder von Halbbrüdern und Halbschwestern die Ehe schließen wollen).
Die meisten Dokumente muss man mit einem Apostille-Stempel beglaubigen lassen (amtlich beglaubigen lassen).